Datensperre Einwohnerregister  Sie haben das Recht, Ihre Daten im Einwohnerregister der Gemeinde Bubendorf für Auskünfte an Drittpersonen sperren zu lassen. Dadurch werden Ihre Daten auch bei einem begründeten Interessennachweis nicht weitergegeben.
Möchten Sie Ihre Daten sperren lassen, füllen Sie bitte das Gesuch aus und senden uns dieses zu.
| Formular Sperren von Personendaten in der Einwohnerkontrolle
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Lernfahrausweis  Das aktuelle Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises kann auf der Webseite der Motorfahrzeugkontrolle BL (MFK) online ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Das ausgefüllte Gesuch und die von der Motorfahrzeugkontrolle BL (MFK) verlangten Unterlagen müssen Sie am Schalter der Einwohnerdienste abgeben. Für die Überprüfung der Personalien und das Weiterleiten der Gesuchsunterlagen durch die Einwohnerdienste an die Motorfahrzeugkontrolle sind CHF 10.00 zu bezahlen.
Wenn jemand bereits im Besitz eines Schweizer Lern- oder Führerausweises ist, entfällt die Bestätigung durch die Wohngemeinde und die notwendigen Unterlagen können direkt der Motorfahrzeugkontrolle zugestellt werden.
Bei Fragen empfehlen wir Ihnen, direkt Kontakt mit der Motorfahrzeugkontrolle BL aufzunehmen.
| | | Lernfahrausweis beantragen
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Pass  Ab 1. Juli 2020 können Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft ihre biometrischen Daten in Liestal (Mühlegasse 8) oder in Basel (Spiegelgasse 6) erfassen und sich einen Pass oder ein Kombi (Pass und Identitätskarte) ausstellen lassen.
Der Erfassungstermin kann direkt online in Liestal oder Basel ausgewählt und reserviert werden. Das Antragsverfahren läuft direkt über das Passbüro. Nähere Informationen erhalten Sie unter dem untenstehenden Link.
| | | https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/passbuero/pass
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Familienausweis (Familienbüchlein)  Der Familienausweis belegt Ort und Datum der Heirat sowie die aktuellen Personendaten der Ehefrau, des Ehemannes und der gemeinsamen Kinder. Bei einem neuen Zivilstandsereignis wird der Familienausweis nach Vorlage des alten Dokuments ersetzt. | | | weitere Informationen
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Eheschliessung  Was muss vorher erledigt werden, welche rechtlichen Folgen hat die Ehe auf Vermögen und Schulden, muss ich den Namen ändern und wie wirkt sich die Heirat auf eine ausländische Ehepartnerin/einen ausländischen Ehepartner aus? Brauche ich einen neuen Ausweis und darf ich für die Trauung von der der Arbeit fernbleiben?
| | | weitere Informationen
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Personenstandsausweis  Der Personenstandsausweis (für Schweizer Staatsangehörige) und die Bestätigung über den registrierten Personenstand (für ausländische Staatsangehörige) geben Auskunft über die aktuell registrierten Daten der Person und eignen sich zum Nachweis von Personendaten wie Namensführung, Zivilstand oder - für schweizerische Staatsangehörige - Bürgerrecht.
Die Bestätigung über den registrierten Personenstand bestellen ausländische Staatsangehörige beim Zivilstandsamt des Wohnortes.
Den Personenstandsausweis bestellen schweizerische Staatsangehörige beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes. | | | weitere Informationen
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Namensänderung  Wenn eine Person ihren Vornamen oder Familiennamen ändern will, führt die Zivilrechtsverwaltung auf Antrag hin die rechtlichen Vorabklärungen durch und erlässt die Bewilligung zur Namensänderung. Danach leitet sie das Dossier an das Zivilstandsamt zum Nachvollzug weiter.
| | | weitere Informationen
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Kindesanerkennung  Wenn der Vater und die Mutter eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater sein Kind auf dem Zivilstandsamt anerkennen.
Durch die Anerkennung wird das Kindesverhältnis zwischen dem Vater und dem Kind festgestellt. Die Anerkennung kann schon vor der Geburt des Kindes beurkundet werden.
Zuständig für die Beurkundung der Kindesanerkennung sind bei Schweizer Bürgern alle Zivilstandsämter der Schweiz.
Ausländische Staatsangehörige wenden sich für Informationen an das Zivilstandsamt des Wohnortes.
| | | weitere Informationen
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Geburtsanzeige  Bald ist es soweit und Sie werden Mutter und Vater. Wenn Ihr Kind geboren ist, muss es beim zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes eingetragen werden.
Falls Ihr Kind in einem Spital zur Welt gekommen ist, wird die Spitalleitung um die Anzeige der Geburt besorgt sein. Bei einer Hausgeburt sind Sie verpflichtet, die Geburt schriftlich oder persönlich (ZStV Art. 35) anzuzeigen.
Die Anzeige der Geburt muss vom Gesetz her drei Tage nach der Niederkunft erfolgen. Zur Anzeige berechtigt ist auch der Vater, bei nicht miteinander verheirateten Eltern jedoch nur dann, wenn das Kind bereits vor der Geburt anerkannt worden ist.
Wir empfehlen bei nicht verheirateten Eltern, die Anerkennung des Kindes durch den Vater bereits vor der Geburt vorzunehmen.
| | | weitere Informationen
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Mütter- und Väterberatung Bubendorf  Die Mütter- und Väterberatung ist eine kostenlose Dienstleistung für alle Eltern von der Geburt Ihres Kindes bis zum Kindergarteneintritt. Ausgebildete Fachpersonen beraten Sie zu Fragen zum Thema Stillen, Ernährung, Pflege, Erziehung, Gesundheit und Entwicklung des Kindes.
Weitere Informationen zum Thema Frühe Förderung zum Erlernen der Sprache unter Frühe Förderung — baselland.ch
| Mütter- und Väterberatung August-Dezember 2023 Mütter- und Väterberatung Mai-Juli 2023
| | https://www.spitex-lausenplus.ch/newpage
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Adoptionen  Termine nur gegen Vereinbarung.
| | | weitere Informationen
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Tod / Bestattungen  Verwandte oder Angehörige melden den Todesfall bei der Wohnsitzgemeinde der verstorbenen Person. Bei der Meldung sind die ärztliche Todesbescheinigung und das Familienbüchlein (falls vorhanden) vorzulegen.
Telefonische Terminvereinbarung: Tel. 061 935 90 90
| Bestattungs- und Friedhofreglement Bestimmungen über die Bestattungsart zu Lebzeiten Leitfaden im Todesfall
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Mieterwechsel Meldung  Vermieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Mieterwechsel der Gemeinde zu melden. Diese Meldung können Sie mit dem unten stehenden Formular tätigen.
| Formular Meldung Mieterwechsel
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Immobilienangebot | | | Immobilienangebot durchsuchen
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Zuzug  Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen?
HERZLICH WILLKOMMEN!
Um sich in der Gemeinde anzumelden, müssen Sie persönlich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbeikommen. Es ist wichtig, dass Sie sich vorgängig bei Ihrer vorherigen Wohngemeinde abmelden. Jede volljährige Person muss sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle anmelden.
| Checkliste notwendige Unterlagen Zuzug
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Umzug innerhalb der Gemeinde  Sind Sie innerhalb der Gemeinde umgezogen? Dann melden Sie bitte der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen seit Ihrem Umzug die neue Adresse in Bubendorf. Seit 1. Januar 2009 muss auch eine Meldung an die Einwohnerkontrolle gemacht werden, wenn innerhalb eines Wohnhauses die Wohnung gewechselt wird.
Adressänderung für Schweizer/innen
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Umzug persönlich, über das eUmzugs-Portal oder via Online-Formular zu melden. Für die Ummeldung am Schalter benötigen Sie einen amtlichen Ausweis (Pass/ID) sowie den Kauf- oder Mietvertrag. Bitte nennen Sie uns auch das Datum der Adressänderung.
Adressänderung für Ausländer/innen
Kein Ausländerausweis im Kreditkartenformat (B, C, Ci, L):
Sie haben die Möglichkeit Ihren Umzug persönlich oder über das eUmzugs-Portal zu melden. Den Ausländerausweis müssen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle einreichen. Dazu benötigt die Einwohnerkontrolle wie oben erwähnt zusätzlich den Kauf- oder Mietvertrag.
Ausländerausweis im Kreditkartenformat (B, C, Ci, F):
Sie haben die Möglichkeit Ihren Umzug persönlich oder über das eUmzugs-Portal zu melden. Sie benötigen dazu den Kauf- oder Mietvertrag. Bitte legen Sie Ihrer Meldung jeweils eine Kopie Ihres Ausländerausweises bei.
Personen mit einem Ausländersausweis im Kreditkartenformat der Kategorie L benützen bitte das Online-Formular für die Umzugsmeldung.
| | | Online-Formular ausfüllen eUmzugs-Portal
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Wegzug  Sie verlassen unsere Gemeinde?
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen am Schalter der Einwohnerkontrolle oder über das eUmzugs-Portal (siehe untenstehend) abmelden. Sofern sich Ihr neuer Wohnort nicht in einem eUmzugs-Kanton befindet, nutzen Sie bitte das Online-Formular oder melden Sie sich am Schalter.
Wenn Sie ins Ausland wegziehen, kommen Sie bitte persönlich vorbei. Entsprechende Informationen zum Auswandern finden Sie auf der Seite des EDA: Auswandern (admin.ch).
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Identitätskarte oder Schweizerpass
- Wegzugsadresse
- Wegzugsdatum
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis im Original
- Wegzugsadresse
- Wegzugsdatum
| | | Online-Formular Abmeldung eUmzugs-Portal
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Wohnsitzbestätigung / Niederlassungsbescheinigung  Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz in Bubendorf nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Die Wohnsitzbescheinigung können Sie telefonisch, am Schalter der Einwohnerdienste oder mit dem Onlineformular bestellen (dafür müssen Sie sich registrieren).
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Tagesfamilien  Suche und Vermittlung von Kinderbetreuungsplätzen in Tagesfamilien (ganz-/halbtags oder temporär) unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern, Tageseltern und Kinder.
Beratung und Begleitung durch Fachpersonal.
Betreuter Mittagstisch, SOS-Kurzzeitbetreuung für Kinder bei Notfällen der Eltern (z.B. Spitalaufenthalt o.ä.)
| | | zur Webseite
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Mittagstisch  Die Gemeinde bietet einen begleiteten Mittagstisch für Kinder der Kindergarten- und Primarstufe an. Die Durchführung richtet sich nach dem Ferien- und Feiertagskalender der Primarschule. Während den Schulferien und an schulfreien Tagen findet kein Mittagstisch statt.
| Anmeldung Mittagstisch 1. Semester 2023/2024
| | zur Webseite
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Hund: An- / Abmeldung  Ist Ihr neuer Hund noch nicht registriert oder haben Sie keinen mehr, melden Sie dies am Schalter der Einwohnergemeinde Bubendorf.
Für Hundehalter besteht eine gesetzliche Meldepflicht von 14 Tagen.
Die Anmeldung hat durch den Hundehalter persönlich zu erfolgen. Mitzubringen ist der Impfausweis mit der Nummer des eingesetzten Mikrochips sowie der Haftpflichtversicherungsnachweis. Es wird eine einmalige Einschreibegebühr von Fr. 30.- und die Hundesteuer nach verbleibenden Monaten erhoben.
Seit 2017 gibt es keine schweizweit obligatorischen Hundekurse mehr. Für potentiell gefährliche Hunde gelten die Bestimmungen des Kantons, Hundegesetz §3a.
Preis: gemäss Gebührenverordnung
| Hundereglement
| | Webseite zur korrekten Haltung von Tieren
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Sozialhilfe  Ziel der Sozialhilfe ist die Sicherung der materiellen Existenz und die Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit sowie die berufliche Integration.
Gesetzliche Grundlage ist das Sozialhilfegesetz (SHG) des Kantons Baselland, das sich an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe (SKOS) orientiert. Personen mit keinem oder geringem Einkommen können Sozialhilfeunterstützung beantragen.
Die Sozialen Dienste klären im Auftrag der Sozialhilfebehörde Bubendorf die persönliche und finanzielle Situation umfassend ab und richten nach Massgabe des kantonalen Sozialhilfegesetzes Unterstützungen aus. Ausserdem können Massnahmen zur Arbeitsintegration finanziert werden. Ihre Anfrage wird vertrauensvoll, detailliert und unter Wahrung der Diskretion abgeklärt.
Sprechstunde nach Vereinbarung (Tel. 061 935 91 84).
Telefonbedienzeiten: Montag - Freitag von 08:00 - 11:30 Uhr.
| Sozialhilfe Checkliste notwendige Unterlagen Sozialhilfe Information Wohnkosten ab 01.07.2018 Sozialhilfe Merkblatt Sozialhilfe Unterstützungsgesuch
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Kinder- und Jugendzahnpflege  Mit dem Beitritt zur Kinder- und Jugendzahnpflege bieten Ihnen die Zahnärztinnen und Zahnärzte zusammen mit den Verantwortlichen der Gemeinden und des Kantons folgende Dienstleistungen für Ihre Kinder an:
- Regelmässige Kontrollen der Zähne bis zur Mündigkeit Ihrer Kinder
- Vorbeugende Massnahmen gegen Karies und Paradontose
- Behandlung von Karies und Zahnstellungsanomalien
- Reduzierter Tarif für alle notwendigen Behandlungen
- Sozialbeitrag gemäss gesetzlicher Bestimmungen
Mit dem untenstehenden Formular kann der KJZ beigetreten werden.
| Ausserkantonales Gesuch KJZ Beitrittserklärung KJZ (Albanisch) Beitrittserklärung KJZ (Deutsch) Beitrittserklärung KJZ (Französisch) Beitrittserklärung KJZ (Italienisch) Beitrittserklärung KJZ (Serbisch) Beitrittserklärung KJZ (Türkisch)
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Pilzkontrollen  Die Pilzkontrolle für Sammlerinnen und Sammler aus der Gemeinde Bubendorf wird durch einen Pilzkontrolleur ausgeübt. Die Termine sind nach telefonischer Vereinbarung möglich. Über den Link gelangen Sie zu den Pilzkontrollstellen im Kanton Basel-Landschaft.
| | | zur Website
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Gelegenheitswirtschafts- /Freinachtsbewilligung  Gebührenansätze
Gelegenheitswirtschaftsbewilligung:
Veranstaltungen Bis 100 Personen/Plätze Fr. 50.-/Tag
Bis 500 Personen/Plätze Fr. 100.-/Tag
Bis 1'000 Personen/Plätze Fr. 200.-/Tag
Bis 2'000 Personen/Plätze Fr. 300.-/Tag
Bis 5'000 Personen/Plätze Fr. 400.-/Tag
Ab 5'000 Personen/Plätze Fr. 500.-/Tag
Für alkoholfreie Betriebe können die Gebühren bis 50 % reduziert werden.
Gemeinnützigen Gelegenheitswirtschaften kann die Bewilligungsgebühr teilweise oder ganz erlassen werden.
Freinachtbewilligung:
Bis 01.00 Uhr Fr. 30.- pro Freinacht
Bis 02.00 Uhr Fr. 30.- pro Freinacht
Bis 03.00 Uhr Fr. 40.- pro Freinacht
Bis 04.00 Uhr Fr. 45.- pro Freinacht
Bis 05.00 Uhr Fr. 50.- pro Freinacht
Auflage zum Jugendschutz: Seit dem 1. Mai 2002 gelten gemäss Lebensmittelverordnung des Bundes gesamtschweizerisch einheitliche Regelungen betreffend der Abgabe alkoholischer Getränke.
Bitte das untenstehende Formular dafür verwenden.
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Benützung Gemeinderäumlichkeiten  Möchten Sie als Verein oder Institution eine gemeindeeigene Räumlichkeit beanspruchen? Dann können Sie die gewünschten Räumlichkeiten direkt über das Raumreservationsprogramm auf unserer Homepage reservieren. Eine entsprechende Anleitung finden Sie unten stehend. Die Schulanlagen und die dazugehörenden Sportanlagen und Einrichtungen stehen in erster Linie dem Schulbetrieb und in zweiter Linie den ortsansässigen Vereinen für regelmässige Trainingseinheiten zur Verfügung. Bestimmungen finden Sie in der Benützungsverordnung Räumlichkeiten der Gemeinde Bubendorf.
| Anleitung Raumreservation online erfassen Benützungsverordnung für die Räumlichkeiten und Anlagen der Gemeinde und der Primarschule
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Energiemangellage  Im Hinblick auf eine drohende Energiemangellage im Winter/Frühling 2023 oder in den Folgejahren hat der Kanton Basel-Landschaft ein Handbuch für die private Vorsorge erstellt. | Handbuch zur privaten Vorsorge
| | https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/kantonaler-fuehrungsstab-bl_kfs/energie/handbuch-fuer-die-betriebliche-vorsorge
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Abfallentsorgung | Abfall-Info Entsorgungskalender 2022
| | Weitere Informationen
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Baugesuch einreichen - Ordentliches Baugesuch  Wenn Sie ein Bau- oder Umbauvorhaben ausführen möchten, müssen Sie beim kantonalen Bauinspektorat ein ordentliches Baugesuch einreichen. | | | zur Webseite
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Kleinbaugesuch  Für kleinere Bauvorhaben ist auch das Einreichen eines Kleinbaugesuchs möglich.
Voraussetzungen, dass das Bauvorhaben als Kleinbaugesuch bewilligt werden darf:
- Höhe max. 2.50 Meter
- Fläche max. 12 Quadratmeter
- Lage freistehend
Wir bitten Sie, das untenstehende Formular dafür zu verwenden.
| Formular Kleinbaugesuch
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Einfriedungsgesuch  Die Erstellung eines Sichtschutzes oder eines Zauns entlang einer Strasse ist bewilligungspflichtig. Bei der Beurteilung werden vor allem Belange der Verkehrssicherheit geprüft.
Wir bitten Sie, das untenstehende Gesuch zu verwenden.
| Formular Einfriedungsgesuch
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vorübergehende Beanspruchung von öffentlichem Areal  Wenn Sie für eine befristete Zeit Strassen oder andere öffentliche Flächen beanspruchen, z.B. für eine Abfallmulde, ist dafür bei der Gemeinde eine Bewilligung einzuholen.
| Formular Allmendbenützungsgesuch
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Zonenplan  Der Zonenplan ist ein kommunales Planungsinstrument, das grundeigentümerverbindlich und parzellenscharf die zulässige Art der Landnutzung sowie das maximale Ausmass von baulichen Anlagen regelt.
Untenstehend können Sie diesen, sowie das Reglement dazu, einsehen.
| Zonenplan Siedlung Zonenplan Siedlung - Mutation Gebiet Oberfeld Zonenplan Siedlung Reglement Zonenplan Siedlung Reglement - Mutation Gebiet Oberfeld Zonenplan Siedlung Reglement Anhang
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Kanalisations- und Wasseranschlussgesuch  Werden im Rahmen eines Bau- oder Umbauvorhabens neue Wasserarmaturen erstellt, ist das Einreichen eines Wasseranschluss- und Kanalisationsgesuchs erforderlich. Das gilt auch, wenn neue Parzellenflächen versiegelt, d.h. bebaut werden. Weitere Angaben finden Sie auf dem kombinierten Gesuchsformular Wasseranschluss- und Kanalisationsgesuch.
| Formular Kanalisations- und Wasseranschlussgesuch
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Wasserstand melden  Erfolgt ein Eigentümerwechsel, bitten wir Sie, den Wasserstand per Ereignisdatum der Gemeindeverwaltung Bubendorf zu melden. Somit können wir eine korrekte Abrechnung erstellen.
Dies können Sie auch mit dem untenstehenden Formular "Wasserstand melden" erledigen.
| Formular Meldung Wasserstand
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Nachtparking  Das regelmässige Parkieren von Motorwagen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t über Nacht auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen in der Gemeinde Bubendorf bedarf einer behördlichen Bewilligung. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug nur teilweise öffentlichen Grund beansprucht.
Die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion BL, Liestal hat das Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Areal mit Beschluss vom 26. September 1996 genehmigt. Der Gemeinderat hat beschlossen, das Reglement ab 01.01.1997 in Kraft zu setzen und eine Gebühr von CHF 50.00 / Monat und Fahrzeug zu verlangen. Sämtliche Motorfahrzeugbesitzer und -besitzerinnen, die gebührenpflichtig werden, haben sich bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.
| Nachtparkingreglement
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Polizeiliche Beratungsstellen | | | weitere Informationen
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Feuerwehr Wildenstein  Kommandant Feuerwehr Wildenstein
Hptm Daniel Schären
Mobil: 079 744 44 33
Email: info@fwwildenstein.ch
| | | zur Webseite
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Steuererklärung ausfüllen und einreichen  Als steuerpflichtige Person müssen Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen. Dies können Sie auch elektronisch tun.
Die Wohnsitzgemeinde nimmt die Steuererklärungen entgegen. Die Gemeinde kontrolliert, ob die eingereichten Steuererklärungen vollständig und die notwendigen Unterlagen beigelegt sind. Fehlende Formulare fordert sie ein.
| Support E-Tax BL
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Steuerpflicht und Steuersätze  Entscheidend für die Steuerpflicht ist der Wohnort am 31. Dezember. Dieser Stichtag gilt auch, wenn man an einen anderen Ort im gleichen Kanton zieht.
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Steuererklärung - Fristerstreckung beantragen  Als steuerpflichtige Person haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fristverlängerung für die Steuererklärung der natürlichen Personen sowie der virtuellen Steuersubjekte online über das Internet zu erfassen oder direkt der Gemeinde Bubendorf zustellen.
Weitere Informationen finden Sie über den externen Link. | | | Fristerstreckung beantragen
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Strafregisterauszug  Im Strafregister werden alle Straftaten, die Schweizer im In- oder Ausland und die ausländische Staatsangehörige in der Schweiz begangen haben, aufgeführt. Den Strafregisterauszug können Sie online über den externen Link bestellen oder bei einer Poststelle erwerben.
| | | Strafregisterauszug bestellen
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Friedensrichter  Laienrichter, der bei kleineren Streitigkeiten einen Vergleich zwischen den Parteien zustande bringen soll.
| | | https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/behoerdenverzeichnis/gerichte/friedensrichter
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Brunnenmeister  Thomas Meyer, Meyer Haustechnik GmbH, Kirchstrasse 5, 4416 Bubendorf (079 222 84 47)
Stellvertretung: Michael Tschudin, Tschudin Haustechnik AG, Grittweg 16, 4435 Niederdorf (079 699 80 25)
Wasserhärte: 36 fH°
Waschempfehlung:
Dosierung von: Enthärter für 35° fH
Basiswaschmittel für 15-25° fH
Weitere Informationen finden Sie über den externen Link.
| | | weitere Informationen
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EnergiEmail Kanton Baselland  Der Kanton Basel-Landschaft fördert die sichere, umweltgerechte, breit gefächerte und volkswirtschaftlich optimale Versorgung mit Energie.
Auf dieser Internetseite finden Sie hierzu die wesentlichsten Informationen und Hilfestellungen.
| | | https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/bau-und-umweltschutzdirektion/umweltschutz-energie/energie
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Musikschule beider Frenkentäler  Die Musikschule beider Frenkentäler ist ein Zusammenschluss von 15 Gemeinden zu einem öffentlich-rechtlichen Zweckverband, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, qualifizierten, freiwilligen Musikunterricht für die Mitgliedgemeinden anzubieten.
| | | für weitere Informationen
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Jugendkeller  Die Gemeinde Bubendorf bietet in der ehemaligen Zivilschutzanlage Langgarbenstrasse ein Jugendangebot (Jugendkeller) an, welches den Jugendlichen von Bubendorf und der Umgebung offen steht.
| | | weitere Informationen
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Spielgruppen  In der Gemeinde Bubendorf werden verschiedene Spielgruppen angeboten.
| | | /de/gemeinde/schule/spielgruppen/index.php
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Energieberatung und Förderprogramm Baselland  Förderprogramm:
Das "Baselbieter Energiepaket" ist das kantonale Förderprogramm für Energieeffizienz und erneuerbare Energie im Gebäudebereich.
Öffentliche Baselbieter Energieberatung, ÖBE:
Der Kanton Basel-Landschaft bietet zusammen mit den Gemeinden und den Energieversorgungsunternehmungen eine kostenlose Erst- und Vorgehensberatung an. Haben Sie Fragen zum Heizungsersatz oder zur Sanierung der Gebäudehülle? Möchten Sie auf erneuerbare Energie umsteigen oder Energie effizient einsetzen? Die Energieberatung zeigt Privatpersonen, KMUs und Gemeinden Möglichkeiten auf. | Baselbieter Energieberatung
| | www.energiepaket-bl.ch
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Renovationsgesuch  Gemäss kantonalem Baugesetz benötigen Renovationsarbeiten an Gebäuden in der Kernzone die Bewilligung durch den Gemeinderat.
Wir bitten Sie, das unten stehende Gesuch zu verwenden.
| Formular Renovationsgesuch
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Online-Planauflage der Baugesuche  Im Zuge der Pandemie-Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung hat der Regierungsrat am 21. April 2020 beschlossen, bei Baugesuchen die Pläne während der Auflagefrist im Internet zugänglich zu machen.
Die Online-Publikation dieser Unterlagen ist vorerst nur mit der Zustimmung der Bauherrschaft und der Projektverfasser möglich und kann unter der folgenden Webseite abgerufen werden:
| | | zur Webseite
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Schädlingsbekämpfung  Finden Sie hier eine Liste der Schädlingsbekämpfungsfirmen in der Region. | Adressen Schädlingsbekämpfungsfirmen
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Wildtier und Jagdwesen  Jagdaufseher der Gemeinde Bubendorf:
Stephan Kalcher, 079 699 25 01
| | | https://www.bubendorf.swiss/de/verwaltung/lebenslagen/detail/detail.php?i=51&navid=666472666472
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