Datensperre Einwohnerregister  Sie haben das Recht, Ihre Daten im Einwohnerregister der Gemeinde Bubendorf für Auskünfte an Drittpersonen sperren zu lassen. Dadurch werden Ihre Daten auch bei einem begründeten Interessennachweis nicht weitergegeben.
Möchten Sie Ihre Daten sperren lassen, füllen Sie bitte das Gesuch aus und senden uns dieses zu.
| Formular Sperren von Personendaten in der Einwohnerkontrolle
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Lernfahrausweis  Das aktuelle Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises kann auf der Webseite der Motorfahrzeugkontrolle BL (MFK) online ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Das ausgefüllte Gesuch und die vom Motorfahrzeugkontrolle BL (MFK) verlangten Unterlagen können Sie direkt am Schalter der Einwohnerdienste abgeben.
Für die Überprüfung der Personalien und das Weiterleiten der Gesuchsunterlagen durch die Einwohnerdienste an die Motorfahrzeugkontrolle sind CHF 10.00 zu bezahlen.
Bei Fragen empfehlen wir Ihnen, direkt Kontakt mit der Motorfahrzeugkontrolle BL aufzunehmen.
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Familienausweis (Familienbüchlein)  Der Familienausweis belegt Ort und Datum der Heirat sowie die aktuellen Personendaten der Ehefrau, des Ehemannes und der gemeinsamen Kinder. Bei einem neuen Zivilstandsereignis wird der Familienausweis nach Vorlage des alten Dokuments ersetzt. |
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Eheschliessung  Was muss vorher erledigt werden, welche rechtlichen Folgen hat die Ehe auf Vermögen und Schulden, muss ich den Namen ändern und wie wirkt sich die Heirat auf eine ausländische Ehepartnerin, einen ausländischen Ehepartner aus? Brauche ich einen neuen Ausweis und darf ich für die Trauung von der der Arbeit fernbleiben? |
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Personenstandsausweis  Der Personenstandsausweis (für Schweizer Staatsangehörige) und die Bestätigung über den registrierten Personenstand (für ausländische Staatsangehörige) geben Auskunft über die aktuell registrierten Daten der Person und eignen sich zum Nachweis von Personendaten wie Namensführung, Zivilstand oder - für schweizerische Staatsangehörige - Bürgerrecht.
Die Bestätigung über den registrierten Personenstand bestellen ausländische Staatsangehörige beim Zivilstandsamt des Wohnortes.
Den Personenstandsausweis bestellen schweizerische Staatsangehörige beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes. |
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Namensänderung  Wenn eine Person ihren Vornamen oder Familiennamen ändern will, führt die Zivilrechtsverwaltung auf Antrag hin die rechtlichen Vorabklärungen durch und erlässt die Bewilligung zur Namensänderung. Danach leitet sie das Dossier an das Zivilstandsamt zum Nachvollzug weiter.
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Kindesanerkennung  Wenn der Vater und die Mutter eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater sein Kind auf dem Zivilstandsamt anerkennen.
Durch die Anerkennung wird das Kindesverhältnis zwischen dem Vater und dem Kind festgestellt. Die Anerkennung kann schon vor der Geburt des Kindes beurkundet werden.
Zuständig für die Beurkundung der Kindesanerkennung sind bei Schweizer Bürgern alle Zivilstandsämter der Schweiz.
Ausländische Staatsangehörige wenden sich für Informationen an das Zivilstandsamt des Wohnortes.
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Geburtsanzeige  Bald ist es soweit und Sie werden Mutter und Vater. Wenn Ihr Kind geboren ist, muss es beim zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes eingetragen werden.
Falls Ihr Kind in einem Spital zur Welt gekommen ist, wird die Spitalleitung um die Anzeige der Geburt besorgt sein.
Bei einer Hausgeburt sind Sie verpflichtet, die Geburt schriftlich oder persönlich (ZStV Art. 35) anzuzeigen.
Die Anzeige der Geburt muss vom Gesetz her drei Tage nach der Niederkunft erfolgen.
Zur Anzeige berechtigt ist auch der Vater, bei nicht miteinander verheirateten Eltern jedoch nur dann, wenn das Kind bereits vor der Geburt anerkannt worden ist.
Wir empfehlen bei nicht verheirateten Eltern, die Anerkennung des Kindes durch den Vater bereits vor der Geburt vorzunehmen.
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Mütter- und Väterberatung Bubendorf | Mütterberatung Januar-Juni 2021 Flyer Frühe Sprachentwicklung
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Adoptionen  Termine nur gegen Vereinbarung. |
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Tod / Bestattungen  Verwandte oder Angehörige melden den Todesfall bei der Wohnsitzgemeinde der verstorbenen Person. Bei der Meldung sind die ärztliche Todesbescheinigung und das Familienbüchlein (falls vorhanden) vorzulegen.
Telefonische Terminvereinbarung: Tel. 061 935 90 90
| Leitfaden im Todesfall Bestattungs- und Friedhofreglement
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Mieterwechsel Meldung  Vermieter sind dazu verpflichtet einen Mieterwechsel der Gemeinde zu melden. Dies können Sie mit dem beiliegenden Formular tätigen.
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Immobilienangebot |
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Zuzug  Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen?
HERZLICH WILLKOMMEN!
Um sich in der Gemeinde anzumelden, müssen Sie persönlich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbeikommen. Es ist wichtig, dass Sie sich vorgängig bei Ihrer vorherigen Wohngemeinde abmelden. Jede volljährige Person muss sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle anmelden.
| Checkliste notwendige Unterlagen Zuzug
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Umzug innerhalb der Gemeinde  Sind Sie innerhalb der Gemeinde umgezogen?
Ihre neue Adresse in Bubendorf melden Sie bitte der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen seit Ihrem Umzug.
Seit 1. Januar 2009 muss auch eine Meldung an die Einwohnerkontrolle gemacht werden, wenn innerhalb eines Wohnhauses die Wohnung gewechselt wird.
Adressänderung für Schweizer/innen
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Umzug persönlich oder über das eUmzugs-Portal zu melden. Sie benötigen dazu den Kauf- oder Mietvertrag. Bitte nennen Sie uns auch das Datum der Adressänderung.
Adressänderung für Ausländer/innen
Kein Ausländerausweis im Kreditkartenformat (B, C, Ci, L):
Sie haben die Möglichkeit Ihren Umzug persönlich oder über das eUmzugs-Portal zu melden. Den Ausländerausweis müssen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle einreichen. Dazu benötigt die Einwohnerkontrolle wie oben erwähnt zusätzlich den Kauf- oder Mietvertrag.
Ausländerausweis im Kreditkartenformat (B, C, Ci, F):
Sie haben die Möglichkeit Ihren Umzug persönlich oder über das eUmzugs-Portal zu melden. Sie benötigen dazu den Kauf- oder Mietvertrag. Bitte legen Sie Ihrer Meldung jeweils eine Kopie Ihres Ausländerausweises bei.
Personen mit einem Ausländersausweis im Kreditkartenformat der Kategorie L benützen bitte das Online-Formular für die Umzugsmeldung.
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Wegzug  Sie verlassen unsere Gemeinde?
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen am Schalter der Einwohnerkontrolle oder über das eUmzugs-Portal (siehe untenstehend) abmelden. Sofern sich Ihr neuer Wohnort nicht in einem eUmzugs-Kanton befindet, nutzen Sie bitte das Online-Formular.
Wenn Sie ins Ausland wegziehen, kommen Sie bitte persönlich vorbei.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Identitätskarte oder Schweizerpass
- Wegzugsadresse
- Wegzugsdatum
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis im Original
- Wegzugsadresse
- Wegzugsdatum
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Wohnsitzbestätigung / Niederlassungsbescheinigung  Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz in Bubendorf nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Die Wohnsitzbescheinigung können Sie telefonisch, am Schalter der Einwohnerdienste oder mit dem Onlineformular bestellen (dafür müssen Sie sich registrieren).
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|  CHF 10.00 | |
Kindertagesstätte Zauberwald |
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Kindertagesstätte Teddybär BL |
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Tagesfamilien  Suche und Vermittlung von Kinderbetreuungsplätzen in Tagesfamilien (ganz- halbtags oder temporär) unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern, Tageseltern und Kinder.
Beratung und Begleitung durch Fachpersonal.
Betreuter Mittagstisch
SOS-Kurzzeitbetreuung für Kinder bei Notfällen der Eltern (z.B. Spitalaufenthalt o.ä.) |
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Mittagstisch  Die Gemeinde bietet einen begleiteten Mittagstisch für Kindergärtner und Primarschüler an. Die Durchführung richtet sich nach dem Ferien- und Feiertagskalender der Primarschule. Während der Schulferien und den schulfreien Tagen findet kein Mittagstisch statt.
| Anmeldung Mittagstisch 2. Semester 2020/2021
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An- und Abmeldung Hund  Ist Ihr neuer Hund noch nicht registriert oder haben Sie keinen mehr, melden Sie dies am Schalter der Einwohnergemeinde Bubendorf.
Für Hundehalter besteht eine gesetzliche Meldepflicht von 14 Tagen.
Die Anmeldung hat durch den Hundehalter persönlich zu erfolgen.
Mitzubringen ist der Impfausweis mit der Nummer des eingesetzten Mikrochips sowie der Haftpflichtversicherungsnachweis.
Es wird eine einmalige Einschreibegebühr von Fr. 30.- und die Hundesteuer nach verbleibenden Monaten erhoben.
Ab 2017 gibt es keine schweizweit obligatorischen Hundekurse mehr. Für potentiell gefährliche Hunde gelten die Bestimmungen des Kantons, Hundegesetz §3a.
Preis: gemäss Gebührenverordnung
| Hundereglement
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Hilfsangebote Corona-Krise  Sie finden hier eine Übersicht der einzelnen Hilfsangebote in der Gemeinde Bubendorf:
- Nutzen Sie die Dienstleistungen (u.a. Einkaufsdienst) der reformierten Kirchgemeinde
- Finden Sie hier die verschiedenen Angebote der KMU-Betriebe in Bubendorf
- Erfahren Sie mehr über das "Überbrückungspaket" der Winterhilfe
- Lassen Sie sich unter heimbestellen.ch von regionalen Firmen Lebensmittel und die wichtigsten Hygieneartikel nach Hause liefern
- Melden Sie sich bei Fragen bei der kantonalen COVID-19-Helpline unter 0800 800 112 (Montag-Freitag 09.00-16.00 Uhr)
- Die Corona-Hotline des kantonsärztlichen Dienstes beantwortet Fragen rund um Isolation und Quarantäne unter 061 552 25 25
Keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
| Flyer reformierte Kirche Bubendorf
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Persönliche Hilfe/Beratung  Die persönliche Hilfe der Sozialen Dienste steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Bubendorf offen, die sich in einer persönlichen Notlage befinden. Die freiwilligen Beratungsangebote erfolgen vertraulich und sind kostenlos.
Oft hilft ein Gespräch und eröffnet neue Perspektiven oder Ansätze zur Lösung von Problemen. Wir kümmern uns im Vorfeld von gesetzlichen Massnahmen (Sozialhilfe) entweder um Möglichkeiten zu deren Verhinderung oder um eine personen- und sachgerechte Umsetzung.
Wir beraten Einzelpersonen und Familien zu Themenbereichen wie:
- Finanzielle Fragen
- Arbeit
- Beziehung / Familie / Erziehung
- Freiwillige Begleitung von Heimplatzierungen
- Gesundheit
- Sozialversicherungen
Bei einzelnen Themen und in gewissen Situationen ist es sinnvoll, wenn die Beratung durch eine andere, spezialisierte Institution erbracht wird.
Wir informieren Sie gerne über das bestehende Beratungsangebot. Es macht Sinn, sich frühzeitig um die Lösung von Problemen zu kümmern.
Zögern Sie nicht, die persönliche Hilfe der Sozialen Dienste in Anspruch zu nehmen.
Sprechstunde nach Vereinbarung (Tel. 061 935 91 84).
Telefonbedienzeiten: täglich 08:00 - 11:30 Uhr.
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Sozialhilfe  Ziel der Sozialhilfe ist die Sicherung der materiellen Existenz und die Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit sowie die berufliche Integration.
Gesetzliche Grundlage ist das Sozialhilfegesetz (SHG) des Kantons Baselland, das sich an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe (SKOS) orientiert. Personen mit keinem oder geringem Einkommen können Sozialhilfeunterstützung beantragen.
Die Sozialen Dienste klären im Auftrag der Sozialhilfebehörde Bubendorf die persönliche und finanzielle Situation umfassend ab und richten nach Massgabe des kantonalen Sozialhilfegesetzes Unterstützungen aus. Ausserdem können Massnahmen zur Arbeitsintegration finanziert werden. Ihre Anfrage wird vertrauensvoll, detailliert und unter Wahrung der Diskretion abgeklärt.
Sprechstunde nach Vereinbarung (Tel. 061 935 91 84).
Telefonbedienzeiten: täglich 08:00 - 11:30 Uhr.
| Sozialhilfe Merkblatt Sozialhilfe Checkliste notwendige Unterlagen Sozialhilfe Unterstützungsgesuch Information Wohnkosten ab 01.07.2018
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Kinder- und Jugendzahnpflege  Mit dem Beitritt zur Kinder- und Jugendzahnpflege bieten Ihnen die Zahnärztinnen und Zahnärzte zusammen mit den Verantwortlichen der Gemeinden und des Kantons folgende Dienstleistungen für Ihre Kinder an:
- Regelmässige Kontrollen der Zähne bis zur Mündigkeit Ihrer Kinder
- Vorbeugende Massnahmen gegen Karies und Paradontose
- Behandlung von Karies und Zahnstellungsanomalien
- Reduzierter Tarif für alle notwendigen Behandlungen
- Sozialbeitrag gemäss gesetzlicher Bestimmungen
Mit dem untenstehenden Formular kann der KJZ beigetreten werden.
| Beitrittserklärung KJZ (Deutsch) Beitrittserklärung KJZ (Albanisch) Beitrittserklärung KJZ (Französisch) Beitrittserklärung KJZ (Französisch) Beitrittserklärung KJZ (Italienisch) Beitrittserklärung KJZ (Serbisch) Beitrittserklärung KJZ (Türkisch) Ausserkantonales Gesuch KJZ
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Pilzkontrollen  Die Pilzkontrolle für Sammlerinnen und Sammler aus der Gemeinde Bubendorf wird durch einen Pilzkontrolleur ausgeübt. Die Termine sind nach telefonischer Vereinbarung möglich (ausser Dienstags). Über den Link gelangen Sie zu den Pilzkontrollstellen im Kanton Basel-Landschaft.
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Gelegenheitswirtschafts- /Freinachtsbewilligung  Gebührenansätze
Gelegenheitswirtschaftsbewilligung:
Veranstaltungen Bis 100 Personen/Plätze Fr. 50.-/Tag
Bis 500 Personen/Plätze Fr. 100.-/Tag
Bis 1'000 Personen/Plätze Fr. 200.-/Tag
Bis 2'000 Personen/Plätze Fr. 300.-/Tag
Bis 5'000 Personen/Plätze Fr. 400.-/Tag
Ab 5'000 Personen/Plätze Fr. 500.-/Tag
Für alkoholfreie Betriebe können die Gebühren bis 50 % reduziert werden.
Gemeinnützigen Gelegenheitswirtschaften kann die Bewilligungsgebühr teilweise oder ganz erlassen werden.
Freinachtbewilligung:
Bis 01.00 Uhr Fr. 30.- pro Freinacht
Bis 02.00 Uhr Fr. 30.- pro Freinacht
Bis 03.00 Uhr Fr. 40.- pro Freinacht
Bis 04.00 Uhr Fr. 45.- pro Freinacht
Bis 05.00 Uhr Fr. 50.- pro Freinacht
Auflage zum Jugendschutz: Seit dem 1. Mai 2002 gelten gemäss Lebensmittelverordnung des Bundes gesamtschweizerisch einheitliche Regelungen betreffend der Abgabe alkoholischer Getränke.
Bitte das untenstehende Formular dafür verwenden.
| Gelegenheitswirtschafts- /Freinachtsgesuch
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Benützungsgesuch Gemeinderäumlichkeiten  Möchten Sie als Verein oder Institution eine gemeindeeigene Räumlichkeit beanspruchen? Dann können Sie die gewünschten Räumlichkeiten direkt über das Raumreservationsprogramm auf unserer Homepage reservieren. Eine entsprechende Anleitung finden Sie unten stehend. Die Schulanlagen und die dazugehörenden Sportanlagen und Einrichtungen stehen in erster Linie dem Schulbetrieb und in zweiter Linie den ortsansässigen Vereinen für regelmässige Trainingseinheiten zur Verfügung. Bestimmungen finden Sie in der Benützungsverordnung Räumlichkeiten der Gemeinde Bubendorf.
| Anleitung Raumreservation online erfassen Benützungsverordnung für die Räumlichkeiten und Anlagen der Gemeinde und der Primarschule
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Abfallentsorgung | Abfallkalender 2020
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Baugesuch einreichen - Ordentliches Baugesuch  Wenn Sie ein Bau- oder Umbauvorhaben ausführen möchten, müssen Sie beim kantonalen Bauinspektorat ein ordentliches Baugesuch einreichen. |
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Kleinbaugesuch  Für kleine Bauvorhaben ist auch das Einreichen eines Kleinbaugesuchs möglich.
Voraussetzungen, dass das Bauvorhaben als Kleinbaugesuch bewilligt werden darf: Höhe max. 2.50 Meter Fläche max. 12 Quadratmeter | Lage freistehend
Wir bitten Sie das untenstehende Formular dafür zu verwenden.
| Formular Kleinbaugesuch
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Einfriedungsgesuch  Die Erstellung eines Sichtschutzes oder eines Zauns entlang einer Strasse ist bewilligungspflichtig.
Bei der Beurteilung werden vor allem Belange der Verkehrssicherheit geprüft.
Wir bitten Sie das untenstehende Gesuch zu verwenden.
| Formular Einfriedungsgesuch
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vorübergehende Beanspruchung von öffentlichem Areal  Wenn Sie für eine befristete Zeit Strassen oder andere öffentliche Flächen beanspruchen, z.B. für eine Abfallmulde, ist dafür bei der Gemeinde eine Bewilligung einzuholen. | | | |
Zonenplan  Der Zonenplan ist ein kommunales Planungsinstrument, das grundeigentümerverbindlich und parzellenscharf die zulässige Art der Landnutzung sowie das maximale Ausmass von baulichen Anlagen regelt.
Untenstehend können Sie diesen, sowie das Reglement dazu, einsehen.
| Zonenplan Siedlung Zonenplan Siedlung Reglement Zonenplan Siedlung Reglement Anhang
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Kanalisations- und Wasseranschlussgesuch  Werden im Rahmen eines Bau- oder Umbauvorhabens neue Wasserarmaturen erstellt, ist das Einreichen eines Wasseranschluss- und Kanalisationsgesuchs erforderlich. Das gilt auch, wenn neue Parzellenflächen versiegelt, d.h. bebaut werden. Weitere Angaben finden Sie auf dem kombinierten Gesuchsformular Wasseranschluss- und Kanalisationsgesuch.
| Formular Kanalisations- und Wasseranschlussgesuch
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Wasserstand melden  Erfolgt ein Eigentümerwechsel, bitten wir Sie, den Wasserstand per Ereignisdatum der Gemeindeverwaltung Bubendorf zu melden. Somit können wir eine korrekte Abrechnung erstellen.
Dies können Sie auch mit dem untenstehenden Formular "Wasserstand melden" erledigen.
| Formular Meldung Mieterwechsel
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Polizeiliche Beratungsstellen |
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Feuerwehr Wildenstein  Kommandant Feuerwehr Wildenstein
Hptm Jorge Manso
Mobil: 079 744 44 33
Email: info@fwwildenstein.ch
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Steuerpflicht und Steuersätze  Entscheidend für die Steuerpflicht ist der Wohnort am 31. Dezember. Dieser Stichtag gilt auch, wenn man an einen anderen Ort im gleichen Kanton zieht.
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Steuererklärung - Fristerstreckung beantragen  Als steuerpflichtige Person haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fristverlängerung für die Steuererklärung der natürlichen Personen sowie der virtuellen Steuersubjekte online über das Internet zu erfassen oder direkt der Gemeinde Bubendorf zustellen.
Weitere Informationen finden Sie über den externen Link. |
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Strafregisterauszug  Im Strafregister werden alle Straftaten die Schweizer im In- oder Ausland und die Ausländer in der Schweiz begangen haben, aufgeführt. Den Strafregisterauszug können Sie online über den externen Link bestellen oder bei einer Poststelle erwerben. |
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Friedensrichter  Laienrichter, der bei kleineren Streitigkeiten einen Vergleich zwischen den Parteien zustande bringen soll.
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Brunnenmeister  Thomas Meyer, Meyer Haustechnik GmbH, Kirchstrasse 5, 4416 Bubendorf (079 222 84 47)
Stellvertretung: Michael Tschudin, Tschudin Haustechnik AG, Grittweg 16, 4435 Niederdorf (079 699 80 25)
Wasserhärte: 36 fH°
Waschempfehlung:
Dosierung von: Enthärter für 35° fH
Basiswaschmittel für 15-25° fH
Beratung: Umwelttelefon BL (Mo.-Fr. 09.00-12.00 Uhr) Tel. 061 552 55 55
Weitere Informationen finden Sie über den externen Link.
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Musikschule beider Frenkentäler | Vertragsbestimmungen Musikschule beider Frenkentäler 2018
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Jugendkeller |
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Energiespartipps  Unter dem Abschnitt "Energie" erhalten Sie diverse Tipps zum Energie sparen.
| Energiespartipps Haushalt Energiespartipps Essen Energiespartipps Sommer Energiespartipps Ernährung (Ergänzung) Energiespartipps Förderprogramm Gebäude Energiespartipps Link-Sammlung Energiespartipps Erneuerbar heizen Energiespartipps Heizungsersatz
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Trinkwasserkontrollberichte  Sehen Sie hier die Kontrollberichte des Trinkwassers der Gemeinde Bubendorf.
| Trinkwasserkontrolle 100077540 Trinkwasserkontrolle 100077541 Trinkwasserkontrolle 100078255 Trinkwasserkontrolle 100078105 Trinkwasserkontrolle 100078256 Trinkwasserkontrolle 100078156 Trinkwasserkontrolle 100078257 Trinkwasserkontrolle 100078745 Trinkwasserkontrolle 100078749 Trinkwasserkontrolle 100079053 Trinkwasserkontrolle 100079054 Trinkwasserkontrolle 100079563 Trinkwasserkontrolle 100079564 Trinkwasserkontrolle 100079988 Trinkwasserkontrolle 100079988 Trinkwasserkontrolle A-20-1306 Trinkwasserkontrolle A-20-1307 Trinkwasserkontrolle A-21-2219
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Spielgruppen  In der Gemeinde Bubendorf werden verschiedene Spielgruppen angeboten.
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EnergiEmail Kanton Baselland  |
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Online-Planauflage der Baugesuche  Im Zuge der Pandemie-Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung hat der Regierungsrat am 21. April 2020 beschlossen, bei Baugesuchen die Pläne während der Auflagefrist im Internet zugänglich zu machen.
Die Online-Publikation dieser Unterlagen ist vorerst nur mit der Zustimmung der Bauherrschaft und der Projektverfasser möglich und kann unter der folgenden Webseite abgerufen werden:
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