Hund: An- / Abmeldung

Hund: An- / Abmeldung

Ist Ihr neuer Hund noch nicht registriert oder haben Sie keinen mehr, melden Sie dies am Schalter der Einwohnergemeinde Bubendorf.

Für Hundehalter besteht eine gesetzliche Meldepflicht von 14 Tagen.

Die Anmeldung hat durch den Hundehalter persönlich zu erfolgen. Mitzubringen ist der Impfausweis mit der Nummer des eingesetzten Mikrochips sowie der Haftpflichtversicherungsnachweis

Seit 2017 gibt es keine schweizweit obligatorischen Hundekurse mehr. Für potentiell gefährliche Hunde gelten die Bestimmungen des Kantons, Hundegesetz §3a.

Preis: gemäss Gebührenverordnung

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Zentrale Dienste
Tiere

Gemeindeverwaltung

Hintergasse 20
Postfach 248
4416 Bubendorf
Tel. 061 935 90 90
Email an die Einwohnergemeinde

Schalteröffnungszeiten

 Montag                                       14:00 - 18:00 Uhr
 Dienstag
 07:30 - 09:30 Uhr 
 Mittwoch
                                        14:00 - 16:30 Uhr
 Donnerstag 09:30 - 11:30 Uhr 
 Freitag 09:30 - 11:30 Uhr

Telefonzeiten

 Montag
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
 
 Dienstag
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
 
 Mittwoch                                       14:00 - 16:30 Uhr
 
 Donnerstag
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
 
 Freitag
08:00 - 11:30 Uhr

 
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