Sind Sie innerhalb der Gemeinde umgezogen? Dann melden Sie bitte der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen seit Ihrem Umzug die neue Adresse in Bubendorf. Seit 1. Januar 2009 muss auch eine Meldung an die Einwohnerkontrolle gemacht werden, wenn innerhalb eines Wohnhauses die Wohnung gewechselt wird.
Adressänderung für Schweizer/innen
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Umzug persönlich, über das eUmzugs-Portal oder via Online-Formular zu melden. Für die Ummeldung am Schalter benötigen Sie einen amtlichen Ausweis (Pass/ID) sowie den Kauf- oder Mietvertrag. Bitte nennen Sie uns auch das Datum der Adressänderung.
Adressänderung für Ausländer/innen
Kein Ausländerausweis im Kreditkartenformat (B, C, Ci, L):
Sie haben die Möglichkeit Ihren Umzug persönlich oder über das eUmzugs-Portal zu melden. Den Ausländerausweis müssen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle einreichen. Dazu benötigt die Einwohnerkontrolle wie oben erwähnt zusätzlich den Kauf- oder Mietvertrag.
Ausländerausweis im Kreditkartenformat (B, C, Ci, F):
Sie haben die Möglichkeit Ihren Umzug persönlich oder über das eUmzugs-Portal zu melden. Sie benötigen dazu den Kauf- oder Mietvertrag. Bitte legen Sie Ihrer Meldung jeweils eine Kopie Ihres Ausländerausweises bei.
Personen mit einem Ausländersausweis im Kreditkartenformat der Kategorie L benützen bitte das Online-Formular für die Umzugsmeldung.