Benützung Gemeinderäumlichkeiten

Benützung Gemeinderäumlichkeiten

Möchten Sie als Verein oder Institution eine gemeindeeigene Räumlichkeit beanspruchen? Dann können Sie die gewünschten Räumlichkeiten direkt über das Raumreservationsprogramm auf unserer Homepage reservieren. Eine entsprechende Anleitung finden Sie unten stehend. Die Schulanlagen und die dazugehörenden Sportanlagen und Einrichtungen stehen in erster Linie dem Schulbetrieb und in zweiter Linie den ortsansässigen Vereinen für regelmässige Trainingseinheiten zur Verfügung. Bestimmungen finden Sie in der Benützungsverordnung Räumlichkeiten der Gemeinde Bubendorf.

Zentrale Dienste
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen

Gemeindeverwaltung

Hintergasse 20
Postfach 248
4416 Bubendorf
Tel. 061 935 90 90
Fax 061 935 90 99
Email an die Einwohnergemeinde

Schalteröffnungszeiten

 Montag 09:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
 Dienstag
 09:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
 Mittwoch
                                        14:00 - 16:30 Uhr
 Donnerstag 09:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
 Freitag 09:30 - 13:00 Uhr

Telefonzeiten

Montag
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
 
 Dienstag
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
 
 Mittwoch                                       14:00 - 16:30 Uhr
 
 Donnerstag
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
 
 Freitag
08:00 - 13:00 Uhr

 

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