Wasseranschlussgesuch

Wasseranschlussgesuch

Eine Bewilligung des Gemeinderates ist notwendig für:

a. Wasserzuleitungen zu Neubauten;
b. Ausführung, Änderungen oder Erweiterungen von Wasserzuleitungen;
c. Ausführung, Änderungen oder Erweiterungen von Hausinstallationen;
d. den vorübergehenden Wasserbezug;
e. die Nutzung von privaten Quellen;
f. die Einrichtung von Spezialinstallationen und Regenwassernutzungsanlagen mit Anschluss an die Trinkwasserversorgung.

Bau / Planung
Baubewilligung

Gemeindeverwaltung

Hintergasse 20
Postfach 248
4416 Bubendorf
Tel. 061 935 90 90
Email an die Einwohnergemeinde

Schalteröffnungszeiten

 Montag                                       14:00 - 18:00 Uhr
 Dienstag
 07:30 - 09:30 Uhr 
 Mittwoch
                                        14:00 - 16:30 Uhr
 Donnerstag 09:30 - 11:30 Uhr 
 Freitag 09:30 - 11:30 Uhr

Telefonzeiten

 Montag
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
 
 Dienstag
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
 
 Mittwoch                                       14:00 - 16:30 Uhr
 
 Donnerstag
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
 
 Freitag
08:00 - 11:30 Uhr

 
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