Gelegenheitswirtschafts- /Freinachtsbewilligung

Gelegenheitswirtschafts- /Freinachtsbewilligung

Gebührenansätze

Gelegenheitswirtschaftsbewilligung:

Veranstaltungen Bis 100 Personen/Plätze Fr. 50.-/Tag

Bis 500 Personen/Plätze Fr. 100.-/Tag

Bis 1'000 Personen/Plätze Fr. 200.-/Tag

Bis 2'000 Personen/Plätze Fr. 300.-/Tag

Bis 5'000 Personen/Plätze Fr. 400.-/Tag

Ab 5'000 Personen/Plätze Fr. 500.-/Tag

Für alkoholfreie Betriebe können die Gebühren bis 50 % reduziert werden.

Gemeinnützigen Gelegenheitswirtschaften kann die Bewilligungsgebühr teilweise oder ganz erlassen werden.

Freinachtbewilligung:

Bis 01.00 Uhr Fr. 30.- pro Freinacht

Bis 02.00 Uhr Fr. 30.- pro Freinacht

Bis 03.00 Uhr Fr. 40.- pro Freinacht

Bis 04.00 Uhr Fr. 45.- pro Freinacht

Bis 05.00 Uhr Fr. 50.- pro Freinacht

Auflage zum Jugendschutz: Seit dem 1. Mai 2002 gelten gemäss Lebensmittelverordnung des Bundes gesamtschweizerisch einheitliche Regelungen betreffend der Abgabe alkoholischer Getränke.

Bitte das untenstehende Formular dafür verwenden.

Verwaltungsleitung
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen

Gemeindeverwaltung

Hintergasse 20
Postfach 248
4416 Bubendorf
Tel. 061 935 90 90
Email an die Einwohnergemeinde

Schalteröffnungszeiten

 Montag                                       14:00 - 18:00 Uhr
 Dienstag
 07:30 - 09:30 Uhr 
 Mittwoch
                                        14:00 - 16:30 Uhr
 Donnerstag 09:30 - 11:30 Uhr 
 Freitag 09:30 - 11:30 Uhr

Telefonzeiten

 Montag
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
 
 Dienstag
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
 
 Mittwoch                                       14:00 - 16:30 Uhr
 
 Donnerstag
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
 
 Freitag
08:00 - 11:30 Uhr

 
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