Wegzug

Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde?

Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen am Schalter der Einwohnerkontrolle oder über das eUmzugs-Portal (siehe untenstehend) abmelden. Sofern sich Ihr neuer Wohnort nicht in einem eUmzugs-Kanton befindet, nutzen Sie bitte das Online-Formular oder melden Sie sich am Schalter.

Wenn Sie ins Ausland wegziehen, kommen Sie bitte persönlich vorbei. Entsprechende Informationen zum Auswandern finden Sie auf der Seite des EDA: Auswandern (admin.ch)

 

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Identitätskarte oder Schweizerpass 
  • Wegzugsadresse
  • Wegzugsdatum

 

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis im Original
  • Wegzugsadresse
  • Wegzugsdatum
Online-Formular Abmeldung
eUmzugs-Portal
Zentrale Dienste
Umziehen und Wohnen

Gemeindeverwaltung

Hintergasse 20
Postfach 248
4416 Bubendorf
Tel. 061 935 90 90
Email an die Einwohnergemeinde

Schalteröffnungszeiten

 Montag                                       14:00 - 18:00 Uhr
 Dienstag
 07:30 - 09:30 Uhr 
 Mittwoch
                                        14:00 - 16:30 Uhr
 Donnerstag 09:30 - 11:30 Uhr 
 Freitag 09:30 - 11:30 Uhr

Telefonzeiten

 Montag
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
 
 Dienstag
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
 
 Mittwoch                                       14:00 - 16:30 Uhr
 
 Donnerstag
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
 
 Freitag
08:00 - 11:30 Uhr

 
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