Die Einwohnergemeinde Bubendorf in ihrer politischen Form
Die Gemeinde Bubendorf ist in der ordentlichen Organisationsform nach dem Gemeindegesetz organisiert. Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ. Sie wählen den Gemeinderat als Exekutive sowie weitere Behörden.
Gemeindeversammlung (Legislative)
Die Legislative in Bubendorf bildet die Gemeindeversammlung, die somit wichtigster kommunaler Entscheidungsträger ist. Ihr gehören alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner an. Die Gemeindeversammlung tagt mindestens zweimal jährlich und befindet über Budget, Steuerfuss, Rechnung, Reglementsänderungen etc.
Gemeinderat (Exekutive)
Der Gemeinderat ist verwaltende und vollziehende Behörde der Einwohnergemeinde. Im Weiteren entscheidet er über die laufenden Geschäfte im Rahmen seiner Kompetenzen. Der Gemeinderat widmet sich der strategischen Ausrichtung der Gemeinde.
Gemeindeverwaltung
Die Verwaltung bildet den stabilen Kern der kommunalen Vollzugsorganisation. Sie bearbeitet diverse Verwaltungsbereiche selbständig und steht der Behörde als Ausführungsorgan und der Bevölkerung für Dienstleistungen und Anfragen zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung
Hintergasse 20
Postfach 248
4416 Bubendorf
Tel. 061 935 90 90
Fax 061 935 90 99
Email an die Einwohnergemeinde
Schalteröffnungszeiten
Montag | 09:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
Dienstag | 09:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr |
Mittwoch | 14:00 - 16:30 Uhr |
Donnerstag | 09:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr |
Freitag | 09:30 - 13:00 Uhr |
Telefonzeiten
Montag | 08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr | |
Dienstag | 08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr | |
Mittwoch | 14:00 - 16:30 Uhr | |
Donnerstag | 08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr | |
Freitag | 08:00 - 13:00 Uhr |
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