Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig, sobald Sie im Besitz der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind.
Das Zustellcouvert muss bis 17:00 Uhr des Tages vor dem Abstimmungs- oder Wahltag, d.h. bis Samstag, in der Gemeindeverwaltung eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig!
Persönliche Stimmabgabe
Bei der persönlichen Stimmabgabe an der Urne muss der Stimmrechtsauweis (Einlagekarte) dem Wahlbüro abgegeben werden.
Zur persönlichen Stimmabgabe ist das Wahllokal in der Gemeindeverwaltung geöffnet:
Samstag von 19:30 - 20:30
Sonntag von 10:00 - 11:00
Urnenstandort: Gemeindeverwaltung, Hintergasse 20
Öffnungszeiten: Samstag 19:30 - 20:30
Sonntag 10:00 - 11:00
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter: https://abstimmungen.bl.ch/ oder https://wahlen.bl.ch/de/
Gemeindeverwaltung
Hintergasse 20
Postfach 248
4416 Bubendorf
Tel. 061 935 90 90
Fax 061 935 90 99
Email an die Einwohnergemeinde
Schalteröffnungszeiten
Montag | 09:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
Dienstag | 09:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr |
Mittwoch | 14:00 - 16:30 Uhr |
Donnerstag | 09:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr |
Freitag | 09:30 - 13:00 Uhr |
Telefonzeiten
Montag | 08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr | |
Dienstag | 08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr | |
Mittwoch | 14:00 - 16:30 Uhr | |
Donnerstag | 08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr | |
Freitag | 08:00 - 13:00 Uhr |
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