Nachtparking

Nachtparking

Das regelmässige Parkieren von Motorfahrzeugen und Anhängern über Nacht auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen in der Gemeinde Bubendorf bedarf einer behördlichen Bewilligung auf das Kontrollschild. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug nur teilweise öffentlichen Grund beansprucht.

Die Sicherheitsdirektion BL hat das Nachtparkierungsreglement mit Beschluss vom 15. Dezember 2023 genehmigt. Der Gemeinderat hat beschlossen, das Reglement ab 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen und eine Gebühr von CHF 50.00/Monat und Fahrzeug zu verlangen.  Wer nach diesem Reglement gebührenpflichtig wird, hat dies der Gemeindeverwaltung innert 30 Tagen zu melden.

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