24.11.2025
Ende Januar 2026 werden wir die Hunderechnungen für die Gebühr des laufenden Jahres an alle Hundehalter*innen versenden. Wenn Sie Ihren Hund weggegeben haben oder wenn das Tier verstorben sein sollte, melden Sie dies bitte bis spätestens 14. Januar 2026 unter der Telefonnummer 061 935 90 90 oder via E-Mail an kanzlei@bubendorf.swiss. Sollten Sie uns dies bereits gemeldet haben, müssen Sie sich nicht mehr mit uns in Verbindung setzen. Bitte informieren Sie auch die zentrale Hundedatenbank AMICUS über den Verbleib Ihres Hundes. Damit helfen Sie uns, unnötige Rechnungsstellungen zu verhindern und Sie ersparen sich die entsprechenden Umtriebe. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Zentrale Dienste Bubendorf
Gemeindeverwaltung
Hintergasse 20
Postfach 248
4416 Bubendorf
Tel. 061 935 90 90
Fax 061 935 90 99
Email an die Einwohnergemeinde
Schalteröffnungszeiten
| Montag | 09:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Dienstag | 09:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr |
| Mittwoch | 14:00 - 16:30 Uhr |
| Donnerstag | 09:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr |
| Freitag | 09:30 - 13:00 Uhr |
Telefonzeiten
| Montag | 08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr | |
| Mittwoch | 14:00 - 16:30 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr | |
| Freitag | 08:00 - 13:00 Uhr |
2023. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen» und «Nutzungsbedingungen».