Erlass von Steuern

Erlass von Steuern
Wer in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten ist, hat die Möglichkeit, beim Kanton ein Gesuch um Steuererlass einzureichen. Bei bloss vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten ist allenfalls ein Gesuch um Ratenzahlung möglich.
Steuern
Gemeindesteuern

Gemeindeverwaltung

Hintergasse 20
Postfach 248
4416 Bubendorf
Tel. 061 935 90 90
Email an die Einwohnergemeinde

Schalteröffnungszeiten

 Montag                                       14:00 - 18:00 Uhr
 Dienstag
 07:30 - 09:30 Uhr 
 Mittwoch
                                        14:00 - 16:30 Uhr
 Donnerstag 09:30 - 11:30 Uhr 
 Freitag 09:30 - 11:30 Uhr

Telefonzeiten

 Montag
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
 
 Dienstag
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
 
 Mittwoch                                       14:00 - 16:30 Uhr
 
 Donnerstag
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
 
 Freitag
08:00 - 11:30 Uhr

 
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