Versichertenausweis (AHV-Karte)

Versichertenausweis (AHV-Karte)

Mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder spätestens mit Beginn der Beitragspflicht wird ein AHV-Versicherungsausweis erstellt und via Arbeitgebenden oder direkt der selbständigerwerbenden oder nichterwerbstätigen Person zugestellt. Ging der AHV-Versicherungsausweis verloren oder ist er unleserlich geworden, kann ein neuer bestellt werden.

AHV- Zweigstelle
Soziale Dienste
AHV / IV, Ausweise und Bescheinigungen, Pensionierung

Gemeindeverwaltung

Hintergasse 20
Postfach 248
4416 Bubendorf
Tel. 061 935 90 90
Email an die Einwohnergemeinde

Schalteröffnungszeiten

 Montag                                       14:00 - 18:00 Uhr
 Dienstag
 07:30 - 09:30 Uhr 
 Mittwoch
                                        14:00 - 16:30 Uhr
 Donnerstag 09:30 - 11:30 Uhr 
 Freitag 09:30 - 11:30 Uhr

Telefonzeiten

 Montag
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
 
 Dienstag
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
 
 Mittwoch                                       14:00 - 16:30 Uhr
 
 Donnerstag
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
 
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