03.03.2022
Mit der Anpassung 2021 des Kantonalen Richtplans Basel-Landschaft werden ein neues Objekblatt erstellt und verschiedene Objekblätter sowie die Richtplan-Gesamtkarte und die Richtplankarte Verkehrsinfrastruktur angepasst und/oder fortgeschrieben.
Die Unterlagen dazu werden im Sinne der Informationspflicht und Mitwirkungsrechte (Art. 4 des Bundesgesetztes über die Raumplanung und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetztes) öffentlich aufgelegt.
Auflagezeit: 21. Februar - 31. Mai 2022 während der Bürozeit
Auflageorte: Amt für Raumplanung, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal (Sekretariat) / Gemeindeverwaltungen der Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft
Internet: https://www.baselland.ch/themen/p/politische-rechte/vernehmlassungen
Auskünfte: Amt für Raumplanung, Tel. 061 552 59 33
Stellungnahmen zur Anpassung 2021 des Kantonalen Richtplans können bis 31. Mai 2022 schriftlich wie folgt eingereicht werden:
per Post: Amt für Raumplanung, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal
per Mail: raumplanung@bl.ch
Privatpersonen sind gebeten, ihre Stellungnahme direkt an ihre Gemeinde einzureichen.
Amt für Raumplanung
Gemeindeverwaltung
Hintergasse 20
Postfach 248
4416 Bubendorf
Tel. 061 935 90 90
Fax 061 935 90 99
Email an die Einwohnergemeinde
Schalteröffnungszeiten
Montag | 09:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
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Telefonzeiten
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