24.04.2026
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 25.03.2025 nachfolgendes Planungsdokument beschlossen: Bau- und Strassenlinienplan «Brühlstrasse».
Die Planauflage gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) für das auflagepflichtige Dokument (Bau- und Strassenlinienplan Brühlstrasse) findet von Donnerstag, 23.04.2026 bis Samstag, 23.05.2026 statt (Poststempel).
Die Unterlagen können während der üblichen Schalterstunden am Schalter der Bauverwaltung, Gemeindeverwaltung Bubendorf, eingesehen werden.
Die Unterlagen sind auch nachstehend abrufbar. Verbindlich ist jedoch das in der Bauverwaltung aufliegende Dossier.
Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat einzureichen.
Bereits behandelte Einsprachen und Resultate der Besprechungen behalten ihre Gültigkeit.
Der Gemeinderat
Gemeindeverwaltung
Hintergasse 20
Postfach 248
4416 Bubendorf
Tel. 061 935 90 90
Email an die Einwohnergemeinde
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