Erbschaften

Erbschaften

Das Erbschaftsamt ist Depotstelle für Testamente und Erbverträge. Im Todesfall ermittelt es die Erben, eröffnet diesen die vorgefundenen letztwilligen Verfügungen und führt die gesetzlichen oder beantragten Sicherungsmassnahmen durch.

Das Erbschaftsamt nimmt in jedem Todesfall ein (Steuer-)Inventar über das Nachlassvermögen auf, bilanziert die Aktiven und Passiven und ermittelt die ehe- und erbrechtlichen Ansprüche der beteiligten Erbinnen und Erben.

Es führt Protokoll über allfällige Ausschlagungen einer Erbschaft und stellt – im Fall der Annahme der Erbschaft - die Erbenbescheinigung aus, mit der die Erbinnen und Erben über das Nachlassvermögen verfügen können.

Erbschaftsamt

Gemeindeverwaltung

Hintergasse 20
Postfach 248
4416 Bubendorf
Tel. 061 935 90 90
Fax 061 935 90 99
Email an die Einwohnergemeinde

Schalteröffnungszeiten

 Montag 09:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
 Dienstag
 09:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
 Mittwoch
                                        14:00 - 16:30 Uhr
 Donnerstag 09:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
 Freitag 09:30 - 13:00 Uhr

Telefonzeiten

 Montag
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
 
 Dienstag
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
 
 Mittwoch                                       14:00 - 16:30 Uhr
 
 Donnerstag
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
 
 Freitag
08:00 - 13:00 Uhr

 

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