Nachtparking

Nachtparking

Das regelmässige Parkieren von Motorfahrzeugen und Anhängern über Nacht auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen in der Gemeinde Bubendorf bedarf einer behördlichen Bewilligung auf das Kontrollschild. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug nur teilweise öffentlichen Grund beansprucht.

Die Sicherheitsdirektion BL hat das Nachtparkierungsreglement mit Beschluss vom 15. Dezember 2023 genehmigt. Der Gemeinderat hat beschlossen, das Reglement ab 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen und eine Gebühr von CHF 50.00/Monat und Fahrzeug zu verlangen.  Wer nach diesem Reglement gebührenpflichtig wird, hat dies der Gemeindeverwaltung innert 30 Tagen zu melden.

Zentrale Dienste
Verkehr

Gemeindeverwaltung

Hintergasse 20
Postfach 248
4416 Bubendorf
Tel. 061 935 90 90
Fax 061 935 90 99
Email an die Einwohnergemeinde

Schalteröffnungszeiten

 Montag 09:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
 Dienstag
 09:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
 Mittwoch
                                        14:00 - 16:30 Uhr
 Donnerstag 09:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
 Freitag 09:30 - 13:00 Uhr

Telefonzeiten

 Montag
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
 
 Dienstag
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
 
 Mittwoch                                       14:00 - 16:30 Uhr
 
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 Freitag
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