Stand - Bewilligung beantragen

Stand - Bewilligung beantragen

Wenn Sie einen Food Truck oder einen Verkaufsstand ohne Sitzplätze und Alkohol­ausschank eröffnen, brauchen Sie keine Gastwirtschaftsbewilligung. Das Einverständnis des Bodenbesitzers und der Gemeinde sind aber auf jeden Fall notwendig.

Fixe Imbissstände brauchen eine Gastwirtschaftsbewilligung der Sicherheitsdirektion, Abteilung Bewilligungen. Sobald an Ort und Stelle Alkohol konsumiert werden kann, wird nicht mehr unterschieden, ob es sich um einen fixen Imbiss oder einen mobilen Food-Truck handelt.

Wenn es nur gelegentlich vorkommt, kann dies mit einer Gelegenheitswirtschaftsbewilligung von der Gemeinde abgedeckt werden.

Ansonsten muss, wie bei einem fixen Imbiss auch, ein gastgewerberechtliches Bewilligungsverfahren zur Einrichtung einer Gastwirtschaft durchlaufen werden (siehe Merkblatt) und falls mehr als 10 Plätze angeboten werden, muss eine Person vor Ort sein, welche im Besitz des Fähigkeitsausweises ist.

Zudem muss baurechtlich ebenfalls noch eine Bewilligung (Fahrnisbaute) eingeholt werden.

Sicherheitsdirektion Abteilung Bewilligungen
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen

Gemeindeverwaltung

Hintergasse 20
Postfach 248
4416 Bubendorf
Tel. 061 935 90 90
Fax 061 935 90 99
Email an die Einwohnergemeinde

Schalteröffnungszeiten

 Montag 09:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
 Dienstag
 09:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
 Mittwoch
                                        14:00 - 16:30 Uhr
 Donnerstag 09:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
 Freitag 09:30 - 13:00 Uhr

Telefonzeiten

 Montag
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
 
 Dienstag
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
 
 Mittwoch                                       14:00 - 16:30 Uhr
 
 Donnerstag
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
 
 Freitag
08:00 - 13:00 Uhr

 

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